14. Oktober 2024

Landtag beschließt Änderung der Kommunalverfassung

Auf seiner Sitzung am 21. Februar hat der Brandenburger Landtag das Kommunalrechtsreformgesetz verabschiedet und schreibt damit die Kommunalverfassung fort. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes kommen weitreichende Forderungen der Dorfbewegung zum Tragen, die die Rechte der Ortsvorsteher:innen und Gemeindevertretungen vor Ort deutlich stärken. Damit wird es den Menschen vor Ort ermöglicht, sich in deutlich stärkerem Maße kommunalpolitisch einzubringen.

Bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten des Gesetzes am 9. Juni (kommunalpolitischer Teil) bzw. am 1. Januar 2025 (Haushaltsrecht) wird die AG Rechte der Ortsvorsteher die vorgesehenen Änderungen herausarbeiten und entsprechend darüber informieren.

Dass sich im Kommunalrechtsreformgesetz zahlreiche Forderungen der Dorfbewegung Brandenburg wiederfinden ist ein deutlicher Erfolg und ein starkes Signal, dass Politik sachorientiert, im Dialog und im Rahmen der demokratischen Verfasstheit gestaltet werden kann. Dazu wird das 2. Parlament der Dörfer 2024 einen weiteren Rahmen bieten.

Gesetz zur Modernisierung des Kommunalrechts (KommRModG)
Stellungnahmen der Dorfbewegung Brandenburg