26. April 2024

Änderung der Bundeswahlordnung und Auswirkungen für die kleineren Dörfer

Im Februar 2020 wurde durch das Bundesinnenministerium die Bundeswahlordnung geändert. Zukünftig muss bei Bundestagswahlen die Wahlurne mindestens 50 Stimmzettel enthalten. Ist dies nicht der Fall, so entscheidet der Kreiswahlleiter, dass die Wahlurne zu einer „aufnehmenden Wahlstelle“ gefahren wird. Dort werden die Stimmzettel beider Wahlurnen der „abgebenden Wahlstelle“ und der „aufnehmenden Wahlstelle“ gemischt und gemeinsam ausgezählt. Begründung des Bundesinnenministeriums: Schutz des Wahlgeheimnisses.

Die Folgen für die kleineren Dörfer liegen auf der Hand:

  • Ein Stück politische Identität mit dem eigenen Dorf geht verloren – alle Wahlbezirke lesen in den folgenden Tagen ihr eigenes Wahlergebnis – nur eben nicht mehr alle….
  • Seitens der Politik wird die Briefwahl beworben werden. Und Dörfer, die sich mit vielleicht 80 – 100 Wahlberechtigten „sicher“ fühlten, laufen Gefahr, ebenso ihre Wahlurne zum Auszählen abgeben zu müssen.
  • Ein Stück demokratische Kultur geht verloren.
  • Die Kneipe zu, der Konsum weg, die eigene Gemeindevertretung aberkannt und nun die Wahlurne nicht mehr selbst auszählen dürfen.

Laut einer rechtsanwaltlichen Stellungnahme, die der Dorfbewegung Brandenburg vorliegt, ist das Vorgehen nicht verfassungskonform, da der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl durchbrochen wird. Die Wahlurne wird, für den Zeitraum des Transports zur aufnehmenden Wahlstelle, der Öffentlichkeit entzogen.