Mit der Gemeindegebietsreform haben viele Dörfer ihre Selbstständigkeit verloren und waren nur noch Ortsteile. Seitdem sind die Rechte von Ortsvorstehern und Ortsbeiräten und ihre Einbeziehung in Diskussions- und Entscheidungsfindungsprozesse über die bloße formale Anhörung hinaus in sehr vielen Kommunen sehr marginal und auf die Belange begrenzt, die ausschließlich den eigenen Ortsteil betreffen.
Im Abschlussbericht der Enquete-Kommission zur Zukunft ländlicher Regionen (Mai 2019) wurde die Stärkung der Rechte von Ortsvorstehern in verschiedenen Bereichen parteiübergreifend gefordert.
Was wurde seitdem erreicht? Wie ist der aktuelle Sachstand? Und welche Rechte fordern wir für die Ortsvorsteher und Ortsbeiräte?
Unsere Arbeitsgruppe zum Thema Rechte der Ortsbeiräte und Ortsvorsteher hat einen Infoblatt verfasst, indem Sie das alles lesen können.