Der Pakt für Pflege ist ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Brandenburger Landesregierung. Mit ihm soll unter anderem die Pflege vor Ort gestärkt und nachhaltig gestaltet, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen insbesondere im ländlichen Raum entlastet und Beratungsstrukturen ausgebaut und die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen gefördert werden. Für die erste Säule „Pflege vor Ort“ tritt die Förderrichtlinie des Sozialministeriums am 1. April 2021 in Kraft. Für diese „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ stehen jährlich rund 11,7 Millionen Euro zur Verfügung. Förderanträge können Landkreise und kreisfreie Städte sowie Ämter und Gemeinden für folgende Zwecke beantragen:
- Maßnahmen zur Unterstützung eines selbständigen Lebens Pflegebedürftiger
- Maßnahmen zur Einbindung Pflegebedürftiger in die örtliche Gemeinschaft
- Maßnahmen, um Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden.
Weitere Informationen